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   BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94   

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BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94 (https://dejure.org/1994,2570)
BayObLG, Entscheidung vom 07.09.1994 - 2Z BR 65/94 (https://dejure.org/1994,2570)
BayObLG, Entscheidung vom 07. September 1994 - 2Z BR 65/94 (https://dejure.org/1994,2570)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung künftiger Wohnungseigentümer vor rechtlicher Invollzugsetzung und vor Entstehung einer faktischen Eigentümergemeinschaft zu der von einem künftigen Wohnungseigentümer beabsichtigten baulichen Veränderung; Beurteilung der Glaubwürdigkeit von durch einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 653
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 13.01.1994 - 2Z BR 130/93

    Zweckbestimmung eines Sondereigentums Festlegung eines Eigentums als

    Auszug aus BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94
    Der Fall unterscheidet sich von dem vom Senat am 13.1.1994 (WuM 1994, 222) entschiedenen Fall.
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94
    Da ein Mehrheitsbeschluß nicht genügt, vielmehr alle nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer, aber auch nur diese, zustimmen müssen, ist ein förmlicher Beschluß nicht Voraussetzung für eine wirksame Zustimmung (Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 2. Aufl. § 22 Rn. 7; vgl. auch BGHZ 73, 196).
  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89

    Maßgeblicher Tatsachenstoff bei Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94
    Möglich ist es allerdings auch, die Glaubwürdigkeit von Beteiligten und Zeugen, die ein ersuchter oder beauftragter Richter oder der Spruchkörper in anderer Besetzung vernommen hat, zu beurteilen, sofern der Eindruck von den Beteiligten und Zeugen und ihrer Glaubwürdigkeit von dem oder den vernehmenden Richtern jeweils im Protokoll niedergelegt ist (BGH NJW 1991, 1302 und 3284 sowie 1992, 1966).
  • BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93

    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94
    a) In seinem Beschluß vom 5.11.1993 (WuM 1993, 759 = NJW-RR 1994, 276) hat der Senat ausgeführt, der Wintergarten sei nach rechtlicher Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft am 29.11.1989 von der Antragsgegnerin in der ersten Hälfte des Jahres 1990 errichtet worden.
  • BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85

    Behandlung; Geschäftsunfähigkeit; Pflegling; Aufhebungsantrag; Anregung;

    Auszug aus BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (BayObLGZ 1986, 145/147; 1990, 63/66; BayObLG WE 1992, 143).
  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

    Auszug aus BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (BayObLGZ 1986, 145/147; 1990, 63/66; BayObLG WE 1992, 143).
  • OLG Naumburg, 02.03.2005 - 10 Wx 3/05

    Drohende Abschiebung als Indiz für beabsichtigte Scheinehe?

    Die Tatsachenfeststellung des Beschwerdegerichts ist nur darauf überprüfbar, ob sie unter Verletzung des Gesetzes zustande gekommen ist (BayOblG, NJW-RR 1995, 653, 654).

    Eine Gesetzesverletzung ist dann anzunehmen, wenn Formvorschriften über die Beweisaufnahme nicht beachtet worden sind oder bei der Beweiswürdigung gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen worden ist (BayOblG, NJW-RR 1996, 583, 584; 1995, 653, 654).

  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

    Denn die notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen können die Wohnungseigentümer nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch in anderer Form als durch Beschluß (BGHZ 79, 196/200 ff. = NJW 1979, 817/819), nämlich in Form einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG oder auch formfrei erteilen (BayObLGZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 1995, 495/497; BayObLG NJW-RR 1995, 653/654; OLG Hamm WE 1996, 351/352; OLG Karlsruhe NZM 1998, 526; Müller Rn. 231; Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14; Röll ZWE 2001, 55/56).
  • OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06

    Darlegungslast des Erben für die Kenntnis vom Erbfall

    Die Tatsachenfeststellung des Beschwerdegerichts ist nur darauf überprüfbar, ob sie unter Verletzung des Gesetzes zustande gekommen ist (BayOblG, NJW-RR 1995, 653, 654).
  • OLG München, 20.12.2005 - 33 Wx 4/05

    Keine Zurückverweisung in nicht-streitigen Beschwerdeverfahren der freiwilligen

    Deshalb ist eine Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Beschwerdegerichts ausgeschlossen (so auch BayObLG NJW-RR 1995, 653; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 52; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 60 unter Aufgabe der bis zur Vorauflage vertretenen Meinung).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Der Senat kann demnach nur überprüfen, ob das Landgericht den Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG NJW-RR 1995, 653/654 m.w.N. und st.Rspr.).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 20 W 2/09

    Antrag des Minderheitsaktionärs auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung:

    Mangels einer dem § 563 Abs. 1 S. 2 ZPO entsprechenden oder darauf verweisenden gesetzlichen Regelung kommt auch in den echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein derartiges Vorgehen nicht in Betracht (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 653).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung;

    Denn ein Mehrheitsbeschluss über eine bauliche Veränderung, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht, ist nicht für ungültig zu erklären, wenn feststeht, dass keiner der Wohnungseigentümer, die den Beschluss fristgerecht angefochten haben, durch die bauliche Veränderung über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus in seinen Rechten beeinträchtigt wird (BayObLGZ 1992, 288 - Leitsatz 3 - Staudinger/Bub, BGB 12. Aufl. § 22 WEG Rdnr. 50; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 22 Rdnr. 212; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1995, 653, 654).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

    Wechsel der Besetzung des Beschwerdegerichts in Wohnungseigentumssachen -

    Darauf kann es allenfalls dann ankommen, wenn die Entscheidung Ergebnis einer aus dem unmittelbaren Eindruck von Zeugen oder Beteiligten getroffenen Beweiswürdigung ist (vgl. BayObLG WuM 1994, 640/642).
  • OLG Hamm, 15.01.2004 - 15 W 106/03

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Darauf kam es vorliegend nicht an, weil die Entscheidung nicht Ergebnis einer aus dem unmittelbaren Eindruck von Zeugen oder Beteiligten getroffenen Beweiswürdigung ist (vgl. BayObLG WuM 1994, 640 [642]).
  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 175/97

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Raumeigentums

    Sie hat diese Erklärung als künftige Wohnungseigentümerin nach Errichtung der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung abgegeben und muß sich deshalb nunmehr auch im Verhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern daran festhalten lassen (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 653/654).
  • BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00

    Voraussetzungen der Unterlassung der zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines

  • BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 19/01

    Keine Pflicht des Geschädigten zum Eingehen auf Vergleichsvorschläge des

  • OLG Hamburg, 07.07.1999 - 2 Wx 63/96

    Anspruch auf Wiederherstellung einer Toreinfahrt mit der früheren Breite;

  • BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 1/O1
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